Nach dem Nein zur befristeten Leistungsvereinbarung wird die SGO Ende März 2026 zahlungsunfähig. Mit der vom Gericht gewährten provisorischen Nachlassstundung erhält sie nun Zeit, ihren Sanierungsplan zu konkretisieren. Die Nachlassstundung bringt Stabilität und Planungssicherheit in der Übergangsphase, ermöglicht einen geordneten Weiterbetrieb der Gesundheitsversorgung und den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze bis Ende März 2026. Gleichzeitig schafft sie die Voraussetzung, einen Konkurs abzuwenden und tragfähige, langfristige Lösungen zu finden.
Die vom Gericht eingesetzte Sachwalterin, die Girschweiler Partner AG, hat ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie ist in der Stundungsphase für die finanzielle Überwachung der SGO verantwortlich und begleitet den Sanierungsprozess im Auftrag des Gerichts.
Auf dieser Grundlage konkretisiert die Sachwalterin gemeinsam mit den Gemeinden nun den bestehenden Sanierungsplan für alle Bereiche der SGO.
- Die SGO führt die Alterszentren/Spitex sowie die Beratungsstelle Alter & Gesundheit bis mind. Ende März 2026. Danach sollen die Betriebstätigkeiten in neue Trägerschaften überführt werden.
- Die Beteiligungsverhältnisse am Rettungsdienst (Einfache Gesellschaft) sollen an die KSGR-Gruppe veräussert werden.
- Die SGO führt das Spital Oberengadin bis Ende März 2026. Die KSGR-Gruppe plant die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Oberengadin ab 1. April 2026.
«Die Abstimmungsergebnisse sind ein klarer Auftrag an die Gemeinden, die Gesundheitsversorgung im Oberengadin zu bereinigen. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die wir mit Hochdruck, aber auch mit grosser Sorgfalt und mit viel Respekt angehen», sagt Stiftungsratspräsidentin Selina Nicolay.
Die Neugestaltung der Oberengadiner Gesundheitsversorgung betrifft alle SGO- Bereiche, wird allerdings insbesondere für das Spital Oberengadin einschneidende Konsequenzen haben: Eine Redimensionierung des medizinischen Angebots ist unumgänglich – mit direkten Auswirkungen auf die Arbeitsstellen.
Die Stimmberechtigten der Gemeinden der Versorgungsregion Oberengadin entscheiden über die Umsetzung des Sanierungsplans an Gemeindeversammlungen vom 4. Februar 2026 oder an den Urnenabstimmungen vom 8. März 2026.
Die SGO wird Ende Januar 2026 erneut über den Stand der Umsetzung des Sanierungsplans und über die nächsten Schritte orientieren.
Für Rückfragen:
Medienstelle Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin
Tel.: 081 851 89 86, kommunikation@spital.net