Gericht gewährt SGO Nachlassstundung

Das Regionalgericht Maloja hat am 4. Dezember 2025 dem Gesuch der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) stattgegeben und eine provisorische Nachlassstundung gewährt. Als Sachwalter wird die Girschweiler Partner AG eingesetzt.

Mit der nun gewährten Nachlassstundung erhält die SGO Zeit, den vorliegenden Sanierungsplan zu konkretisieren und die notwendigen Massnahmen zur Sicherstellung der kommenden Wintersaison zu ergreifen. Im Weiteren erhalten die Gemeinden der Gesundheitsversorgungsregion Oberengadin (GVROE) Zeit, die zukünftige Ausgestaltung der medizinischen Versorgung im Oberengadin vorzubereiten.

Hintergrund ist die Ablehnung der neuen Leistungsvereinbarung für das Spital Oberengadin durch die Gemeinden am 4. November 2025; dadurch droht der SGO im Frühjahr 2026 die Zahlungsunfähigkeit. Um einen ungeordneten Konkurs zu vermeiden und nachhaltige Lösungen zu ermöglichen, hat die SGO bei der kantonalen Stiftungsaufsicht ein Gesuch um Nachlassstundung eingereicht.

Der Sachwalter hat die Aufgabe, die finanzielle Lage der SGO sowie die Sanierungsmöglichkeiten zu prüfen und gemeinsam mit der SGO tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Der operative Spitalbetrieb wird bis voraussichtlich Frühjahr 2026 geordnet und verantwortungsvoll weitergeführt. Vom negativen Abstimmungsentscheid betroffen sind auch die weiteren Betriebe der SGO – die Alterszentren, die Spitex, der Rettungsdienst sowie die Beratungsstelle Alter und Gesundheit. Für sie ist vorgesehen, neue Trägerschaften zu finden und die Betriebe entsprechend zu überführen.

Über den aktuellen Stand sowie erste Erkenntnisse wird voraussichtlich am 12. Dezember 2025 informiert.

Mit der Ablehnung der neuen Leistungsvereinbarung läuft die Grundlage für die Finanzierung der SGO – insbesondere des Spitals Oberengadin – Ende 2025 aus. Die befristete Leistungsvereinbarung hätte eine Übergangsfinanzierung für den Weiterbetrieb des Spitals in den Jahren 2026 und 2027 ermöglicht, nachdem bereits im Frühjahr 2025 eine Integration des Spitals Oberengadin in das Kantonsspital Graubünden abgelehnt worden war.

Weitere Information zur Leistungsvereinbarung 2026/2027

 

 

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