Ablehnung der Leistungsvereinbarung für das Spital Oberengadin – SGO beantragt Nachlassstundung

Die von der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) beantragte Leistungsvereinbarung für die nächsten zwei Jahre wurde abgelehnt – damit läuft die Grundlage für den Betrieb der SGO, insbesondere des Spitals Oberengadin, Ende Jahr aus. Ohne die neue Vereinbarung und die damit verbundene Übergangsfinanzierung wird die SGO im Frühjahr 2026 zahlungsunfähig. Während nun die Nachlassstundung beantragt wird, ist die Gesundheitsversorgung für die bevorstehende Wintersaison sichergestellt.

Das Spital Oberengadin wird bis im Frühjahr 2026 geordnet und verantwortungsvoll weitergeführt. Die weiteren Betriebe der SGO – die Alterszentren, die Spitex, der Rettungsdienst sowie die Beratungsstelle Alter und Gesundheit – sind vom negativen Abstimmungsentscheid ebenfalls betroffen. Geplant ist, diese Betriebe in neue Trägerschaften zu überführen. Die bestehenden Kooperationsvereinbarungen und Mietverhältnisse bleiben vorerst bestehen.

Gesundheitsversorgung sichergestellt

Der SGO-Stiftungsrat wird nun das Nachlassverfahren vorbereiten und bei den Aufsichtsbehörden eine Nachlassstundung beantragen. Zudem wird er gemeinsam mit der Klinik Gut AG in St. Moritz und dem Kantonsspital Graubünden die nächsten Schritte für das Zusammenführen der medizinischen Angebote klären. Über das weitere Vorgehen in Bezug auf das zukünftige Leistungsangebot wollen SGO, Klinik Gut AG und Kantonsspital Graubünden voraussichtlich Mitte Dezember 2025 informieren. «Ziel bleibt, eine Lösung zu finden, die Stabilität schafft, die qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung im Oberengadin soweit möglich sicherstellt und möglichst viele Arbeitsplätze erhält», so Selina Nicolay, Stiftungsratspräsidentin der SGO.

«Die Ablehnung der befristeten Leistungsvereinbarung für das Spital Oberengadin ist ein denkwürdiger Moment, den ich sehr bedaure», hält Nicolay fest. Dieser Entscheid lasse derzeit noch viele Fragen offen und sorge für Verunsicherung und Sorgen – «bei der Bevölkerung, bei unseren Mitarbeitenden, bei Patientinnen und Patienten, bei den Bewohnenden sowie bei unseren Partnern und Lieferanten».

 

Offenheit, Kompromissbereitschaft und Lösungsorientierung gefordert

Die kommenden Wochen und Monate werden für alle Betroffenen herausfordernd. «Es braucht jetzt ein Miteinander – mit Offenheit, Kompromissbereitschaft und Lösungsorientierung», so Nicolay weiter. Ihr besonderer Dank gilt den Mitarbeitenden der SGO, die sich tagtäglich mit grossem Engagement für die Patientinnen und Patienten, die Bewohnenden und die medizinischen Anliegen der Bevölkerung einsetzen – gerade auch in dieser anspruchsvollen Situation.

Die befristete Leistungsvereinbarung hätte eine Übergangsfinanzierung von 50.8 Millionen Franken für den Weiterbetrieb des Spitals Oberengadin in den Jahren 2026 und 2027 vorgesehen, nachdem bereits eine Integration des Spitals Oberengadin in das Kantonsspital Graubünden im Frühjahr 2025 abgelehnt wurde.

Weitere Information zur Leistungsvereinbarung 2026/2027

 

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