Von Februar bis Oktober 2024 haben Lenkungsausschuss, Verwaltungsrat und Stiftungsrat der SGO an 18 Sitzungen die Entscheidungsgrundlagen für die Sicherung der Gesundheitsversorgung und die künftige Organisation von SOE und der SGO behandelt.
Insgesamt vier Varianten für die Zukunft des SOE wurden entwickelt, diskutiert, qualitativ bewertet und besprochen. Neben der Weiterführung der Selbständigkeit mit Strategieanpassung («Status quo+») und der Integration ins KSGR («Projekt Albula») wurden die Übernahme der Klinik Gut in St. Moritz durch die SGO und die Überführung der Klinik Gut in eine gemeinsame Tochtergesellschaft von SGO und KSGR geprüft. Da für das KSGR weder der Verkauf der Klinik Gut noch die Bildung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft für die akutmedizinische Versorgung im Oberengandin ein gangbarer Weg ist, sind für die weitere Bearbeitung allein der Status quo+ und die Integration ins KSGR in Frage gekommen.
Weiterführung der Selbständigkeit oder Integration ins KSGR
In der Variante «Status quo+» bleibt das SOE ein selbständiges Akutspital und Teil der SGO. Es verstärkt seine bestehenden Kooperationen mit den anderen Akutspitälern der Region und dem Zentrumsspital Kantonsspital Graubünden. Bei unverändertem Leistungsangebot würde der Ressourceneinsatz noch besser auf die saisonalen Schwankungen abgestimmt. Eine erneuerte Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden des Oberengadins würde die Finanzierung des Spitals ab 2026 sicherstellen.
In der Variante «Projekt Albula» bietet das KSGR nach Integration des SOE die medizinischen Leistungen in Samedan an. Das KSGR mietet die dafür notwendige Spitalinfrastruktur in Samedan und betreibt dort ein Akutspital. Die SGO bleibt für die Alterszentren, die Spitex, die Beratungsstelle Alter und Gesundheit und die Immobilien zuständig. Ziel der integrierten Spitallösung ist es, die qualitativ hochstehende medizinische Versorgung des Oberengadins mit dem Spitalstandort Samedan langfristig zu erhalten und gleichzeitig Synergien auch mit dem KSGR und der Klinik Gut (Tochter des KSGR) im medizinischen, administrativen und ICT-Bereich zu nutzen.
Mit den beiden Varianten bestehen grundsätzlich zwei Optionen, um die Gesundheitsversorgung im Oberengadin nachhaltig zu sichern. Ihre Auswirkungen unterscheiden sich grundlegend.
Weiterführung der Selbständigkeit mit hohen Mehrkosten und erheblichen Risiken verbunden
Bei einer Weiterführung der Selbständigkeit (Status quo+) behalten SGO und damit die Gemeinden ihren direkten Einfluss auf die Führung des Spitals sowie die Auswahl der Leitungspersonen und der medizinischen Fachpersonen. Sie gehen damit allerdings beträchtliche Risiken ein. So ist es für ein kleines Akutspital schwer, genügend und gut qualifizierte Fachpersonen zu gewinnen und damit die Qualität der Gesundheitsversorgung und ein genügendes Angebot zu sichern. Wichtige Synergien zwischen den beiden Spitalstandorten im Oberengadin können nicht genutzt werden und die finanziellen Risiken nehmen massiv zu. Um das Spital bei Weiterführung der Selbständigkeit wirtschaftlich abzusichern, müssten die bisherigen jährlichen Betriebsbeiträge der Gemeinden von aktuell 2.75 Mio. Franken voraussichtlich auf mindestens 8.75 Mio. Franken erhöht werden.
Integration ins KSGR sichert Qualität und schafft Planungssicherheit
Mit der Integration des SOE ins KSGR rücken die beiden Spitalstandorte des Oberengadins näher zusammen. Das Nutzen von Synergien führt zu höherer Effizienz und Qualität der Gesundheitsversorgung. Im Rahmen des KSGR profitiert der Standort Samedan von spezialisierten Fachkräften in den Bereichen Medizin, Administration, Finanzen und Informatik. Zusammen mit der erhöhten Attraktivität für hoch qualifizierte Fachkräfte erlaubt dies die nachhaltige Sicherung der Gesundheits-versorgung der Bevölkerung des Oberengadins. Verträge mit dem KSGR schaffen finanzielle Planungssicherheit für die Gemeinden. Nach Übergangsjahren mit erhöhten Kosten würde der finanzielle Beitrag der Gemeinden von heute 2.75 Mio. auf voraussichtlich 4.35 Mio. Franken steigen. Durch die Integration ins KSGR verlieren SGO und Gemeinden an Einfluss auf die Führung des Spitals sowie die Auswahl von Leitungs- und medizinischen Fachpersonen. Über die Leistungsvereinbarung mit dem KSGR nehmen sie aber weiterhin Einfluss auf das Angebot.
Nächste Schritte
Nach eingehender Analyse der beiden Varianten hat der Stiftungsrat bereits im September beschlossen, die Integration des SOE ins KSGR weiter zu verfolgen.
Die Erarbeitung der vertraglichen und konzeptionellen Grundlagen für die Integration ist im Gang.
Bis Ende Januar 2025 wird der Stiftungsrat aufgrund dieser Grundlagen den Vorentscheid über den einzuschlagenden Weg fällen, eine Abstimmungsvorlage zuhanden der Gemeinden ausarbeiten und Behörden und Öffentlichkeit informieren.
Abschliessend entscheiden werden die Stimmberechtigten der Gemeinden im ersten Halbjahr 2025. Das zügige Vorgehen schafft Klarheit für Mitarbeitende und Bevölkerung und sichert damit die Leistungsfähigkeit des Spitals und die Gesundheitsversorgung des Oberengadins.
Der Bericht des Stiftungsrates finden Sie unter diesem Link zum Download zur Verfügung und kann bei der Medienstelle SGO bezogen werden.
Für Rückfragen:
Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin
Christian Brantschen, Präsident des Stiftungsrats
E-Mail: christian.brantschen@celerina.ch
Telefon: +41 81 837 36 80 (Gemeindeverwaltung Celerina/Schlarigna)
Prisca Anand, Präsidentin des Verwaltungsrats
E-Mail: kommunikation@spital.net
Telefon: +41 81 851 89 86 (Medienstelle SGO)